Was ist privates Baurecht?

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Die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Auftraggebern und Baubeteiligten zu regeln ist die Kernaufgabe des privaten Baurechts.

Von der Planung über die Umsetzung bis zur Schüsselübergabe – ein Bauvorhaben bedarf mehrerer Bauphasen. In diesen Phasen wirken verschiedene Beteiligte zusammen.

Das erfolgreiche Zusammenspiel von Auftraggeber, Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen sowie Handwerker bildet daher die Grundlage für ein gelungenes Bauwerk. Die Regelungen des privaten Baurechts sollen dafür einen Rahmen vorgeben.

Baurechtliche Verträge dienen dazu individuelle Regelungen zu treffen, damit Auftraggeber und Baubeteiligte ihre Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft können.

Im Focus stehen einerseits der Auftraggeber und andererseits Planer sowie Ausführende. Das Werkvertragsrecht ist die Basis des privaten Baurechts. Beispielsweise ist der Architektenvertrag meist ein Werkvertrag. Die Entgeltordnung der Architekten und Ingenieure ist die HOAI.

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist zwar ein Regelwerk aus dem öffentlichen Baurecht, kann aber in privatrechtliche Verträge einfließen. Stellt ein Vertragspartner diese Regelungen, sind diese im Wesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wir begleiten Sie vom ersten Entwurf und der Baugenehmigungsplanung über die Ausführungs- und Detailplanung bis hin zur Bauleitung und Betreuung sowie der Fertigstellung und Übergabe des Bauwerks an den Auftraggeber (Bauherrn).

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Beukenberg Rechtsanwälte
Uhlemeyerstraße 13
30175 Hannover