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	<title>Uwe Lehr &#8211; Rechtsanwalt Uwe Lehr &#8211; Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht</title>
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	<description>Eine Webseite von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht</description>
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	<title>Uwe Lehr &#8211; Rechtsanwalt Uwe Lehr &#8211; Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht</title>
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		<title>Beratung sowie Betreuung im Baurecht</title>
		<link>https://baurechthannover.de/beitrag-zum-baurecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Uwe Lehr]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Mar 2021 10:43:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[Wir bieten Ihnen umfassende baurechtliche Beratung. Die Betreuung von Bauherren, Architekten und Handwerksbetrieben zu Werklohnforderungen, Mängelbeseitigung, Abnahme, Haftungsfragen oder Bauinsolvenz gehört zu unseren Aufgaben. Vor der Entscheidung zur Realisierung eines Bauvorhabens sollte die Auseinandersetzung mit dem privaten Baurecht stehen.]]></description>
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<p>Wir bieten Ihnen umfassende baurechtliche Beratung. Die Betreuung von Bauherren, <a href="http://baurechthannover.de/bau-und-architektenrecht/architektenrecht/">Architekten </a>und Handwerksbetrieben zu Werklohnforderungen, Mängelbeseitigung, Abnahme, Haftungsfragen oder Bauinsolvenz gehört zu unseren Aufgaben.</p>



<p>Vor der Entscheidung zur Realisierung eines Bauvorhabens sollte die Auseinandersetzung mit dem <a href="http://baurechthannover.de/baurecht/">privaten Baurecht</a> stehen.</p>
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		<title>Was ist privates Baurecht?</title>
		<link>https://baurechthannover.de/was-ist-privates-baurecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Uwe Lehr]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Jun 2020 13:00:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Auftraggeber]]></category>
		<category><![CDATA[Baugenehmigung]]></category>
		<category><![CDATA[Bauleitung]]></category>
		<category><![CDATA[Privates Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Werkvertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Übergabe]]></category>
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		<category><![CDATA[Baugenehmigungsplanung]]></category>
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		<category><![CDATA[Planung]]></category>
		<category><![CDATA[Schüsselübergabe]]></category>
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					<description><![CDATA[Die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Auftraggebern und Baubeteiligten zu regeln ist die Kernaufgabe des privaten Baurechts. Von der Planung über die Umsetzung bis zur Schüsselübergabe – ein Bauvorhaben bedarf mehrerer Bauphasen. In diesen Phasen wirken verschiedene Beteiligte zusammen. Das erfolgreiche Zusammenspiel von Auftraggeber, Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen sowie Handwerker bildet daher die Grundlage für ein gelungenes [&#8230;]]]></description>
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<p>Die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Auftraggebern und Baubeteiligten zu regeln ist die Kernaufgabe des privaten Baurechts.</p>



<p>Von der Planung über die Umsetzung bis zur Schüsselübergabe – ein Bauvorhaben bedarf mehrerer Bauphasen. In diesen Phasen wirken verschiedene Beteiligte zusammen.</p>



<p>Das erfolgreiche Zusammenspiel von Auftraggeber, Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen sowie Handwerker bildet daher die Grundlage für ein gelungenes Bauwerk. Die Regelungen des privaten Baurechts sollen dafür einen Rahmen vorgeben.</p>



<p>Baurechtliche Verträge dienen dazu individuelle Regelungen zu treffen, damit Auftraggeber und Baubeteiligte ihre Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft können.</p>



<p>Im Focus stehen einerseits der Auftraggeber und andererseits Planer sowie Ausführende. Das Werkvertragsrecht ist die Basis des privaten Baurechts. Beispielsweise ist der Architektenvertrag meist ein Werkvertrag. Die Entgeltordnung der Architekten und Ingenieure ist die HOAI.</p>



<p>Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist zwar ein Regelwerk aus dem öffentlichen Baurecht, kann aber in privatrechtliche Verträge einfließen. Stellt ein Vertragspartner diese Regelungen, sind diese im Wesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.</p>



<p>Wir begleiten Sie vom ersten Entwurf und der Baugenehmigungsplanung über die Ausführungs- und Detailplanung bis hin zur Bauleitung und Betreuung sowie der Fertigstellung und Übergabe des Bauwerks an den Auftraggeber (Bauherrn).</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Privates oder öffentliches Baurecht?</title>
		<link>https://baurechthannover.de/noch-ein-beitrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Uwe Lehr]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Dec 2019 10:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[Sind sich benachbarte Grundstückseigentümer uneinig über die Art eines Zaunes oder den Verlauf der Grundstücksgrenze, so hält der Gesetzgeber allerlei Regeln bereit, damit Nachbarn friedlich zusammenleben können. Die Gesetze gehören in den Bereich des privaten Baurechts. Zweck des privaten Baurechts ist die Beziehungen von Nachbarn untereinander zu regeln und ein möglichst konfliktfreies Zusammenleben zu ermöglichen. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Sind sich benachbarte Grundstückseigentümer uneinig über die Art eines Zaunes oder den Verlauf der Grundstücksgrenze, so hält der Gesetzgeber allerlei Regeln bereit, damit Nachbarn friedlich zusammenleben können. Die Gesetze gehören in den Bereich des privaten Baurechts.</p>



<p>Zweck des privaten Baurechts ist die Beziehungen von Nachbarn untereinander zu regeln und ein möglichst konfliktfreies Zusammenleben zu ermöglichen.</p>



<p>Rechtsanwalt Uwe Lehr ergänzt: „Plant ein Grundstückseigentümer zu bauen, regelt privates Baurecht zudem die Beziehungen zwischen Bauherren und beauftragten Dienstleistern wie Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerkern.“</p>



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<p>Grundeigentum und Nachbarschaftsrecht sind zivilrechtliche Grundlagen und daher im privaten Baurecht geregelt. <a href="http://baurechthannover.de/uwe-lehr/" data-type="page" data-id="19152">Rechtsanwalt Uwe Lehr</a> ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und hat sich auf privates Baurecht spezialisiert.</p>
</blockquote>



<p>Passt das Bauvorhaben in die Landschaft, werden erforderliche Abstände eingehalten, ist Verkehrssicherheit sowie Brandschutz gewährleistet? Diese Fragen beantwortet die Bauordnung, sie ist ein Teil des öffentlichen Baurechts und im Verwaltungsrecht zu Hause. Wie und ob Bauherren Grundstücke grundsätzlich nutzen oder bebauen dürfen ist im Bauordnungsrecht festgelegt. Ein weiterer Teil des öffentlichen Baurechts ist das Bauplanungsrecht. Die Gesetze der Bauplanung sollen dafür sorgen, dass Städte sich ordentlich entwickeln und kein Chaos entsteht.</p>
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