Architektenrecht

Fachanwalt für Architektenrecht – Ihr Spezialist für Architektenverträge und Honorarstreitigkeiten


Als Fachanwalt für Architektenrecht berate und vertrete ich Architekten, Ingenieure und Bauherren in allen Fragen rund um Architektenverträge nach HOAI, Haftungsfragen und Honorarstreitigkeiten. Das Architektenrecht ist ein hochspezialisiertes Rechtsgebiet, das fundierte Kenntnisse im Baurecht, Vertragsrecht und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erfordert.
Meine Mandanten profitieren von meiner Doppelqualifikation als Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht. Ob es um die Prüfung und Gestaltung von Architektenverträgen, die Durchsetzung von Honoraransprüchen oder die Abwehr von Schadensersatzforderungen geht – ich stehe Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Dabei vertrete ich sowohl Architekten und Planer als auch Bauherren und entwickle strategische Lösungen, die Ihre Interessen optimal schützen. Gesetzbuch (BGB), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer und die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern.

Typische Mandate im Architektenrecht – Schwerpunkt Architektenhaftung

Im Architektenrecht betreue ich ein breites Spektrum an Mandaten mit dem Schwerpunkt auf Haftungsfragen. Zu den häufigsten Fällen in meiner Kanzlei gehören:

Architektenhaftung und Planungsfehler: Wenn Planungsfehler zu Baumängeln oder Kostenüberschreitungen führen, stehen Architekten schnell im Fokus von Schadensersatzforderungen. Als Fachanwalt für Architektenrecht verteidige ich Architekten und Ingenieure gegen überzogene Haftungsansprüche, prüfe die tatsächliche Pflichtverletzung und entwickle tragfähige Verteidigungsstrategien. Dabei kläre ich auch Fragen der Verjährung, des Mitverschuldens und der Schadenshöhe.

Gesamtschuldnerische Haftung mit Bauunternehmen: Eine besondere Herausforderung im Architektenrecht stellt die gesamtschuldnerische Haftung neben ausführenden Unternehmen dar. Bauherren machen häufig sowohl Architekten als auch Bauunternehmen für Mängel verantwortlich. Ich berate zur Abgrenzung von Planungs- und Ausführungsverantwortung, verteidige gegen unberechtigte Gesamtschuldnerforderungen und setze Ausgleichsansprüche im Innenverhältnis durch.

Überwachungspflichten und Bauaufsicht: Die Verletzung von Überwachungspflichten gehört zu den häufigsten Haftungsvorwürfen gegen Architekten. Ich verteidige bei Vorwürfen mangelhafter Bauüberwachung, kläre den Umfang der geschuldeten Leistungen nach der beauftragten Leistungsphase und setze mich für eine sachgerechte Haftungsverteilung ein.

Vertragsgestaltung und Haftungsbegrenzung: Ein rechtssicherer Architektenvertrag ist die Grundlage zur Haftungsvermeidung. Ich gestalte und prüfe Architektenverträge mit wirksamen Haftungsbegrenzungen, klaren Leistungsabgrenzungen und Regelungen zur Beweissicherung, um rechtliche Risiken von vornherein zu minimieren.

Warum ein Fachanwalt für Architektenrecht? Ihre Vorteile bei komplexen Rechtsfragen

Architektenrecht erfordert spezialisiertes Fachwissen, das über allgemeine juristische Kenntnisse hinausgeht. Der Fachanwaltstitel für Baurecht und Architektenrecht ist eine von der Rechtsanwaltskammer verliehene Zusatzqualifikation, die umfassende theoretische und praktische Kenntnisse nachweist. Als Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfüge ich über diese Spezialisierung und kann Ihnen folgende Vorteile bieten:

Umfassende Expertise: Durch die Fokussierung auf Baurecht und Architektenrecht kenne ich die spezifischen Herausforderungen Ihrer Branche genau. Ich verstehe die technischen Zusammenhänge von Bauprojekten ebenso wie die rechtlichen Feinheiten der HOAI und der einschlägigen Rechtsprechung.

Effiziente Lösungen: Dank meiner langjährigen Erfahrung erkenne ich schnell die rechtlichen Kernprobleme und entwickle zielgerichtete Strategien – ob im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen oder vor Gericht.

Individuelle Beratung: Jedes Mandat im Das Architektenrecht ist einzigartig. Ich nehme mir die Zeit, Ihre spezifische Situation zu analysieren und eine maßgeschneiderte rechtliche Lösung zu erarbeiten, die Ihre Interessen bestmöglich wahrt.
Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung Ihres Falls. Ich stehe Ihnen anwaltlich mit Rat und Tat zur Seite – kompetent, verlässlich und mit dem Ziel, das beste Ergebnis für Sie zu erreichen.
 

Sprechen Sie mit uns

Wir helfen Ihnen sowohl beim abwehren als auch beim geltend machen von Schadensersatzansprüchen.

Rechtsanwalt Uwe Lehr Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht

„Architektenhaftung ist komplex – insbesondere wenn mehrere Beteiligte für einen Mangel verantwortlich gemacht werden. Meine Aufgabe ist es, die tatsächlichen Verantwortlichkeiten klar herauszuarbeiten und Sie vor ungerechtfertigten Haftungsansprüchen zu schützen. Mit fundierter Expertise in Baurecht und Architektenrecht sorge ich dafür, dass Ihre Interessen durchgesetzt werden.“

Rechtsanwalt Uwe Lehr, Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht

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